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Bauantrag
Jedes Bauvorhaben, ob der Umbau oder Neubau eines Gebäudes, bedarf in Deutschland grundsätzlich einer Baugenehmigung. Die Bauordnungen der Länder regeln die wesentlichen Voraussetzungen der Erteilung sowie einige Ausnahmen von der Genehmigungsbedürftigkeit. Sofern das Vorhaben genehmigt werden muss, ist der unteren Baubehörde ein schriftlicher Bauantrag einzureichen, der je nach Ausgestaltung der Landesgesetze verschiedene Anlagen enthalten muss. Bundesweit müssen die Anlagen von einem Architekten oder Bauingenieur erstellt worden und sowohl von diesem als auch dem Bauherrn unterzeichnet sein.
Zusätzlich zu einem Formblatt mit der Einordnung des geplanten Vorhabens sind zunächst eventuell Zustimmungserklärungen betroffener Nachbarn erforderlich. Im Anschluss soll eine Zeichnung im Maßstab 1:100 die schriftlichen Ausführungen veranschaulichen, während ein katasteramtlicher Lageplan, zumeist eine Ablichtung der Liegenschaftskarte, die Lage in der Umgebung skizziert. Weiterhin ist eine Baubeschreibung anzufertigen, die bei gewerblich genutzten Anlagen auch eine Betriebsbeschreibung umfassen muss. Hier müssen alle verarbeiteten Materialien und weiteren technischen Details des Baus und des möglichen späteren Betriebes sowie seine Verwendungsart beschrieben werden. Detaillierte Berechnungen aller Flächen und Höhen, wie der Wohn- und Nutzfläche, des bebauten und umbauten Raumes, der Geschosszahl und Gebäudehöhe sowie der voraussichtlichen Kosten des Baus runden die Baubeschreibung ab. Stets erforderlich ist weiter ein Standsicherheitsnachweis zur Statik des Bauvorhabens. In einigen Fällen können auch Schallschutz- oder Wärmeschutznachweise verlangt werden, gegebenenfalls sind Brandschutznachweise, genauere Informationen über Lüftungsanlagen und Heizungsanlagen oder ein Entwässerungsplan notwendiger Bestandteil des Bauantrags. Sofern die Anlage gewerblich genutzt werden soll, werden weitere Ausführungen zur Art der wirtschaftlichen Nutzung und Anzahl der Mitarbeiter erforderlich.
Nach Eingang des vollständigen Bauantrags prüft die Baubehörde nicht nur, ob das Vorhaben allen bauordnungsrechtlichen Bestimmungen entspricht, sondern auch, ob es mit dem bundesgesetzlich geregelten Bauplanungsrecht in Einklang steht. Im Falle einer positiven Prüfung ergeht die schriftliche Baugenehmigung an den Bauherrn.
Siehe auch:
Bauplanung
Baugenehmigung
Hausbau
Garagenbau
Industriebaubau
Hallenbau
Massivhaus
Fertighaus
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