In bestimmten Bereichen, sowie zum Beispiel bei Treppenhäusern, Notausgängen oder auch bei langen Fluren, muss es die so genannten Brandschutztüren geben. Sie verhindern im Notfall für ein paar Minuten das durchdringen von heißem Rauch und Feuer, dass heißt, das Menschen und Tiere die Möglichkeit haben sich ohne irgendwelche Atemmasken in Sicherheit zu bringen. Brandschutztüren schließen bei Feuer automatisch und müssen nicht von Hand bedient werden.
Die jährlichen Schäden durch Brände sprechen für sich, wichtig ist es das Leben zu schützen und dem Brand zuvorzukommen, von daher kann eine Brandschutztür auch im privaten Bereich äußerst sinnvoll sein. Brandschutztüren können sowohl aus Holz, Stahl oder auch einer Alukombination bestehen, in Deutschland werden die Türen in verschiedene Klassen eingeteilt. Die Klassen T30 und T60 stehen für feuerhemmend, während hingegen die Klassen T90, T120 sowie T180 für feuerbeständig stehen. Je höher die Klasse ist, desto länger wird der Rauch sowie das Feuer abgehalten, allerdings handelt es sich hierbei jediglich um ein paar Minuten.
Brandschutztüren dürfen nur mit einer bauaufsichtlichen Zulassung eingebaut werden, außerdem müssen amtliche Schilder die Brandschutztür als solche auch kennzeichnen. Auch als Privatmann muss man zusätzlich die baurechtliche Zulassung jederzeit aufweisen können. Hinzu kommt noch, das die Türbeschläge, die Zargen sowie die Tür selber immer eine Einheit bilden müssen. Außerdem müssen die Türen der DIN 4102 sowie der DIN 18095 unterliegen.
Wer also seinen Keller zum Beispiel mit Brandschutztüren ausstatten möchte, oder sogar muss, sollte sich mit einem professionellem Betrieb in Verbindung setzen. Diese können die Türen nicht nur fachgerecht einbauen, sondern noch Tipps und Ratschläge für ein sicheres Wohnen geben.